Cosmetics

Kosmetikimporteure müssen laut der EG-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 bereits seit Anfang 2010 den Import von Kosmetika in die EU bei einer Überwachungsbehörde über eine verantwortliche Person anzeigen. Diese verantwortliche Person bedarf eines Sitzes in der EU und trägt nach außen hin durch Platzierung ihres Namens und der Anschrift auf dem Etikett die Verantwortung für die Einhaltung der diversen Kennzeichnungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen über Inhaltsstoffe.