Lebensmittel

Die EU hat ab dem 13.12.2014 ihre Regelungen zur Lebensmitteleinfuhr neu gefasst. Jeder Lebensmittelherstellungsbetrieb benötigt seither gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 für den Export seiner vorverpackten Lebensmittel in die EU einen Ansprechpartner, der für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf der Verpackung durch Platzierung seines Namens und seiner Anschrift auf dem Etikett haftet. Dieser Ansprechpartner muss seinen Sitz in der EU  haben.